März 2013
Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen – folgend kurz AGB genannt, sofern nicht andere
Bestimmungen ausdrücklich schriftlich getroffen worden sind.
Durch Abgabe einer Bestellung erkennt der Besteller ausdrücklich die
Gültigkeit dieser AGB an. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden nur so weit bindend, als sie der
Verkaufsbedingungen des Lieferanten nicht entgegenstehen oder von diesem
ausdrücklich anerkannt sind. Ein besonderer Widerspruch gegen die AGB
des Bestellers ist nicht erforderlich. 1. Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Sämtliche Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge von Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden sind freibleibend und gelten nur bei ungeteilter
Bestellung. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische
Angaben sind unverbindlich und gelten insbesondere nicht als
Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
1.2 Bestellungen erfolgen entweder schriftlich, wobei E-Mail
ausdrücklich Schriftlichkeit zukommt, oder mündlich. Der Besteller ist
für die Dauer von zwei Wochen ab Eingang der Bestellung bei Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden an diese gebunden. 2. Preise
2.1 Die Preise sind Netto-Preise in der Währung Euro und enthalten
keine Steuern und Abgaben, Zoll und Versicherungen. Die Preise
verstehen sich ab Werk. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung
Änderungen ergeben wie Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische
Belastungen, Zollerhöhungen, Währungsschwankungen etc., so behaltet
sich Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden eine entsprechende Preisanpassung
vor.
2.2 Die Verpackung wird in der Regel zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. 3. Lieferungen / Gefahrtragung
3.1 Der Erfüllungs- und Lieferort sowie Ort des Gefahrenübergangs
für alle Lieferungen und Nebenprodukte ist das Werk von Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden. Die Preisgefahr geht bereits mit der Anzeige der
Lieferbereitschaft auf den Besteller über.
3.2. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des
Bestellers. Sämtliche mit der Verpackung verbundenen Kosten,
einschließlich Versicherung, Fracht und Porto gehen zu Lasten des
Besteller.
3.3 Etwaige vorkommende Schäden berechtigen nicht zur
Annahmeverweigerung der Sendung. Teillieferungen sind zulässig, wobei
diese einzeln berechnet werden.
3.4 Für jeden einzelnen Auftrag oder Abruf bleibt die Vereinbarung
der Lieferzeit vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets
als annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist gilt als eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat bzw. als
versandbereit gemeldet ist.
3.5 Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen
verzögerter Lieferung oder Unmöglichkeit der Lieferung sind
ausgeschlossen und verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung von
Ansprüchen wegen Lieferverzug. Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden ist
berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben, oder vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten:
- wenn ohne sein Verschulden Ereignis eintreten, die bei Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden den geordneten Fortgang der Arbeiten zur
Ausführung des Auftrages beeinträchtigen, wie z.B. auch durch höhere
Gewalt wie Streik, Feuer, Krieg, Betriebsstörungen, Ausstand und
Aussperrungen, auch bei den Unterlieferanten des Unternehmers; ferner
Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw. oder
sonstige Hindernisse
- wenn die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht
rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert oder ergänzt
werden.
- wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
3.6 Bei Verzug oder Unmöglichkeit aus anderen als in 3.5 genannten
Gründen hat der Besteller ebenfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Besteller ist jedoch berechtigt, unter Setzung einer zumindest
vierwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den
Rücktritt mit Setzung der Nachfrist angedroht hat. Im Fall einer
teilbaren Leistung, ist der Besteller allerdings nur zu einem
entsprechenden Teilrücktritt berechtigt.
3.7. Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden ist berechtigt, Teil- und
Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu
legen.
3.8 Wird die Ware nicht bis zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Lieferfrist abgenommen, hat Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden
das Recht, nach seiner Wahl die Ware auf Kosten des Bestellers zu
liefern oder den Vertrag zu kündigen und vollen Schadenersatz zu
fordern.
3.9 Die Versandgefahr geht in allen Fällen, auch bei Frankoversand, mit
dem Verlassen des Auslieferungslagers von Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden auf den Besteller über. Schäden und Verluste, die
während des Transportes auftreten, gehen zu Lasten des Bestellers.
Zur Sicherung von Ersatzansprüchen bei Eisenbahn- ,Post- und
Speditionstransporten sind Schäden, Mindergewichte und Mindermengen bei
der Abnahme der Sendung von der Bahn, Post oder dem Spediteur auf dem
Versandpapieren bescheinigen zu lassen. 4. Verpackung
Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart ist. 5. Zahlung
5.1. Sofern nicht abweichend etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde, hat die Zahlung binnen zehn Werktage ab Rechnungsdatum abzüglich
zwei Prozent Skonto oder dreißig Tage netto, ohne jeglichen Abzug zu
erfolgen. Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto
des Lieferanten. Dasselbe gilt für Teilrechnungen.
5.2 Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden ist im Falle des Zahlungsverzuges
berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr vom Rechnungsbetrag
zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen von
zehn Euro verrechnet. Nach erfolgloser erster Mahnung ist der Lieferant
berechtigt, auf Kosten des Bestellers einen Rechtsanwalt oder ein
Inkassobüro mit der Hereinbringung der Forderung zu beauftragen.
5.3 Beruft sich der Besteller auf Mängel, entbindet ihn dies nicht
von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Ausdrücklich
ausgeschlossen wird das Zurückbehaltungsrecht als auch die Aufrechnung
des Bestellers mit seinen Forderungen gegen die Forderungen von Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden.
5.4. Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden ist berechtigt seine Leistung bis
zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung im Sinne des § 1052
ABGB zu verweigern, wenn beim Besteller eine Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse eintritt.
5.5 Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden kann bei Nichterfüllung von
Zahlungsvereinbarungen unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers ist Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden behält sich die
Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen der Nichteinhaltung
von Zahlungsvereinbarungen dem Besteller gegenüber geltend zu machen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
im Eigentum von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden (Eigentumsvorbehalt).
Als vereinbart gilt auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt, d.h., dass
auch die vereinbarten Kaufpreise aufgrund des Weiterverkaufes der von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden gelieferten Waren in dessen Eigentum
stehen.
6.2 Im Falle des Zahlungsverzuges ist Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden
jederzeit (auch ohne Einschaltung eines Gerichtes) berechtigt, die in
seinem Eigentum stehenden Waren zurückzuholen und in dem Fall, dass die
Waren bereits an Dritte weiterveräußert wurden, die Forderungen gegen
Dritte aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Der Besteller ist
verpflichtet, Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Waren von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden erhoben oder wenn diese gerichtlich
gepfändet werden. Etwaige Interventionskosten einschließlich
Rechtsanwalts- und Gerichtkosten hat der Besteller zu tragen bzw. Hickmann GmbH
- Wasserstrahlschneiden zu ersetzen. 7. Gewährleistung
7.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu
untersuchen. Sollte sich ein Mangel zeigen, so hat dies der Besteller Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden – bei sonstigem Ausschluss der
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – spätestens nach fünf
Werktagen schriftlich anzuzeigen.
7.2 Handelsüblich bedingte Abweichungen in Material, Abmessung und
Ausstattung, berechtigen zu keiner Beanstandung. Als zugesichert gelten
nur solche Eigenschaften, die von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden
ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden.
7.3. Hat der Besteller Zeichnungen, Modelle und der gleichen zur
Verfügung gestellt und wurden die Waren aufgrund dieser Angaben
angefertigt, beschränkt sich die Haftung von Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden auf die bedingungsgemäße Ausführung.
7.4 Das Recht auf Gewährleistung beträgt sechs Monate. Die Frist
beginnt mit dem Tag der Ablieferung rspkt. dem Tag an dem die Ware von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden abholbereit zur Verfügung steht. Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden kann die Gewährleistungsansprüche durch
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch
oder Preisminderung erfüllen. Der Rücktritt vom Vertrag (Wandlung)
wird ausgeschlossen. Die Geltendmachung von den
Gewährleistungsansprüchen entbindet den Besteller nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung.
7.5 Sollte der Besteller oder Dritte die Ware bearbeiten oder
verarbeiten oder unsachgemäß montieren, führt dies zum Ausschluss der
Gewährleistung.
7.6 Das Retournieren von Waren bedarf der schriftlichen Zustimmung
von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden und geht zu Lasten und auf Gefahr des
Bestellers.
7.7 Das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB wird zwischen Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden und Besteller ausgeschlossen und verpflichtet
sich der Besteller das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB auch gegenüber
seinen Kunden auszuschließen 8. Werkverträge und Sonderanfertigungen
8.1 Bei Werkverträgen und Sonderanfertigungen die auf Grundlage von
Plänen, Zeichnungen, Modellen und der gleichen des Bestellers
angefertigt werden, hat der Besteller die erforderlichen Unterlagen Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden so rechtzeitig zu übergeben, dass die
beigestellten Unterlagen noch vor Beginn der Ausführung prüfen und die
notwendigen Vorbereitungen treffen kann
8.2. Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden kommt seiner Aufklärungspflicht
gegenüber dem Besteller durch Prüfung der Unterlagen nach. Hickmann GmbH -
Wasserstrahlschneiden ist nicht verpflichtet umfangreiche und technisch
aufwendige Überprüfungen durchzuführen, um Mängel erkennen zu können.
Äußert sich der Besteller binnen 14tägiger Frist nicht auf die
Mitteilung von Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden, so haftet er für die
Folgen dieser Unterlassung selbst.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise
Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der
vom Besteller erhaltenen Waren statt. 9. Allgemeines
9.1 Für Besteller, die Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, gelten die zwingenden
Bestimmungen des KSchG und des ABGB sinngemäß.
9.2 Auf Verträge die im Fernabsatz geschlossenen wurden (oder einer
im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) gelten die jeweils
gültigen Bestimmungen des KSchG, ABGB oder ECG (E-Commerce Gesetz).
9.3. Haftungs- und/oder Schadenersatzansprüche jeglicher Art,
ausgenommen die Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, werden
ausdrücklich ausgeschlossen, davon ausgenommen nur Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz (PHG). Im Falle gewerblicher Nutzung sind
Sachschäden aus dem PHG ebenfalls ausgeschlossen. Der Rückgriff gemäß §
12 PHG seitens des Bestellers auf Hickmann GmbH - Wasserstrahlschneiden wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder unwirksam werden, so
bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall sind
die Vertragsteile verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
9.5 Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort Plaidt
auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß, in Abweichung der AGB,
an einem anderen Ort erfolgt.
9.6 Es kommt ausschließlichdeutsches Recht zur Anwendung.
Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in
der Stadt Andernach.
9.7 Soweit in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
keine Regelung getroffen wird, gelten die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.